WARUM AUSGERECHNET MARBELLA …?

Marbella

WARUM AUSGERECHNET MARBELLA …?

…weil MARBELLA an der mildesten Mittelmeerküste mit dem angenehmsten Klima, der Costa del Sol, liegt. Denn der Hügelzug der Sierra Blanca schützt MARBELLA im Winter vor den kalten und im Sommer vor den allzu heißen Kontinentaltemperaturen. Dadurch hat  MARBELLA ein einmaliges Mikroklima und ist ganzjährig als Ferien- und Wohnort äußerst geeignet, hat es doch ein Januarmittel von 16 °C und ein Augustmittel von 29 °C, und dies bei über 320 Sonnentagen pro Jahr!
Eine vollständige meteorologische Übersicht finden Sie am Ende des vorliegenden Kurz-Infos.

…weil MARBELLA durch seine Internationalität eine Infrastruktur aufweist, die dem mitteleuropäischen Standard ebenbürtig ist: gute Strassen, moderne Telekommunikation, internationale Schulen (darunter die deutsche, französische, britische und skandinavische), ein sehr reichhaltiges Gastronomie- und Einkaufsangebot, internationaler Bankenservice, verschiedene Kliniken, beste ärztliche Versorgung usw.

. …weil MARBELLA durch seine Exklusivität nicht nur alle üblichen Vergnügungs- und Sportmöglichkeiten bietet, sondern zusätzlich über zahlreiche erstklassige Golfplätze und Yachthäfen (z. B. Puerto Banús) verfügt.
Zudem ist MARBELLA dank seiner internationalen Direktverbindung über den Flughafen Málaga inner- und außerhalb Europas bequem zu erreichen.

…weil MARBELLA ein idealer Ausgangsort ist für das an Kultur äusserst reiche Andalusien: die Alhambra von Granada, die Mezquita von Córdoba, die Giralda von Sevilla, Cádiz, Ronda u.v.m.

…weil MARBELLA einen bezaubernden andalusischen Dorfkern hat, wo es nach Orangen- und Jasminblüten duftet und wo schließlich die “Plaza de los Naranjos” liegt, der Orangenbaumplatz mit seinen einmaligen Terrassencafés.

…weil es an dem 27 km langen Küstenstreifen von MARBELLA nicht nur zentrale und belebte, sondern auch völlig ruhige und beschauliche Wohngebiete gibt.

…weil MARBELLA dank der strengen Bauvorschriften eine Architektur aufweist, die sich dem ursprünglich andalusischen Stil verpflichtet fühlt und von Bettenburgen und Wolkenkratzern allergrößtenteils verschont blieb; und dies bei einer durchwegs sehr guten Bauqualität.

…weil MARBELLA als Nachfolger der Côte d`Azur ein weltweit exzellentes Ansehen genießt und dadurch als einer der sichersten Investitionsorte gilt.

…weil Ihnen die Firma AMREIN PROPERTIES  jede nur denkbare Dienstleistung anbietet: Organisation der Transfers; Reservierung der Unterkunft; Zusammenarbeit mit mehreren deutschsprachigen Anwaltskanzleien (Grundbuchfragen, steuertechnische Aspekte, Investitionsmodalitäten usw.) sowie verschiedenen renommierten Architekten und zuverlässigen Baufirmen. 

Wir verbinden die Eleganz des Luxus mit der Wärme des persönlichen Service. Amrein Properties ist seit 1985 in Familienbesitz und stolz auf sein Schweizer Erbe und seine professionellen Standards, nutzt lokales Know-how und zeigt ein unerschütterliches Engagement für die Maximierung des Wertes sowohl für unsere Käufer als auch für unsere Verkäufer. Mit dem Fokus auf Marbella und die Costa del Sol bedienen wir eine internationale Kundschaft und bieten ein nahtloses und diskretes Erlebnis, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen in Spanien, gepaart mit unserer reichen Erfahrung entlang der Costa, versetzt uns in die Lage, unsere Kunden kompetent zu führen.

BESTIMMUNGEN FÜR DEN IMMOBILIENERWERB IN SPANIEN

Im Folgenden vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen, die bei einem Immobilienerwerb in Spanien zu beachten sind.

Die Ausführungen sollen als Vorab-Information dienen. Sowohl AMREIN PROPERTIES als auch die mit uns zusammenarbeitenden Anwaltsbüros können Ihnen bei den mit dem Grunderwerb verbundenen Formalitäten behilflich sein und stehen Ihnen auch nach Abwicklung des Kaufgeschäfts jederzeit hilfreich zur Seite.

Ausländische Immobilien-Investitionen in Spanien

Ausländer können Immobilien für den privaten und geschäftlichen Gebrauch frei erwerben.

Die Urbanisationen

Die sogenannten “Urbanizaciones” sind Villen- oder Residenzzonen und liegen ausserhalb der Ortszentren; im Falle von MARBELLA beidseits des Städtchens je ca. 12 km.

Diese Urbanisationen müssen von der Gemeinde genehmigt sein. Es bestehen immer Auflagen über Ausnützung und Infrastruktur, für die der Erschließer verantwortlich ist: Straßen, Beleuchtung, Gehsteige, Kanalisation, Wasser- und Stromleitungen usw. Hinzu kommen Vorschriften über Minimalparzelle, Ausnutzung, Grenzabstand, Bauhöhe usw.

Die Baugenehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt ist neben dem Bauantrag die Bauplanung eines von der Architektenkammer zugelassenen Architekten. Die Baupläne sind von dem Architekten zunächst bei seiner Architektenkammer zur Genehmigung vorzulegen. Diese Standesorganisation prüft Voraussetzungen und Art der Bebauung. Das Projekt ist anschließend gemeinsam mit dem Bauantrag beim zuständigen Bauamt einzureichen.

 

Die Baufertigstellung

Nach Baufertigstellung gibt es eine behördliche Bauabnahme, die in Form der Erstbewohnbarkeitsbewilligung seitens des Bauamtes ausgestellt wird. Grundlage der Erstbewohnbarkeitsbewilligung ist die Baufertigstellungsbescheinigung des Architekten

Die Bau(gewährleistungs)garantie

Die Garantiezeit für Häuser und Wohnungen beträgt 1, 3 oder 10 Jahre, je nachdem, welche Bauteile betroffen sind:

  • 1 Jahr für „ästhetische Mängel“ wie Gipsarbeiten, Verputz und
              Farbanstrich 
  • 3 Jahre für Mängel an Installationen
  • 10 Jahre für Mängel an tragenden Bauteilen wie Fundament, tragenden Balken und Wänden

Die Garantie beginnt mit Abnahme des Bauwerks. Die Sachmängelansprüche verjähren nach 2 Jahren, beginnend mit der Entstehung bzw. nachweisbaren Mitteilung der Baumängel. Bauträger, Bauunternehmer und Architekt sind gesetzlich verpflichtet, das Gewährleistungsrisiko durch den Abschluß von Versicherungen für Sachschäden zu gewährleisten.

Zwischenzahlungen nach Bautenstand beim Kaufvertrag mit Bauverpflichtung sind nach spanischem Recht durch eine Bankbürgschaft oder einen Versicherungsschein abzusichern.

Die Kaufabwicklung

  1. Am Anfang des Kaufgeschäftes bezahlt der Käufer bei Einigung normalerweise eine Reservierungszahlung, um sich das Objekt zu sichern und es vom Markt zu nehmen. Diese beträgt in der Regel 1% vom Kaufpreis.
  2. Nach einer festzulegenden Frist von ca. 1 Monat schließen die Parteien normalerweise als zweiten Zahlungsschritt einen Options- oder Privatvertrag ab. Im Normalfall wird zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung bzw. Option von ca. 10 % geleistet.
  3. Bei Zahlung der Restsumme gehen Käufer und Verkäufer oder deren
     bevollmächtigte Vertreter zum Notar und unterzeichnen die “Escritura”
     (notarielle Besitzurkunde).
     Danach stellt das Notariat die “Copia simple de la escritura“ aus.

            Der eigentliche Notarvertrag, die ”Copia autorizada”, geht über Umwege
           (Finanzamt, Gemeinde) zum Grundbuchregister zur definitiven
            Eintragung.

           Bei der Organisation all dieser Formalien haben Sie selber keinen
           Handlungsbedarf, weil wir bzw. Ihr Rechtsanwalt das in die Hand
           nehmen. 

Die Erwerbsnebenkosten

Beim Erwerb einer Immobilie in Andalusien fallen folgende Nebenkosten an:

  1. Mehrwertsteuer (IVA) 10%, oder
  2. Grunderwerbssteuer (ITP): 7%

Die Mehrwertsteuer (neue Objekte) schließt die Grunderwerbssteuer (gebrauchte Objekte) aus; bei neuen Objekten fällt zusätzlich die sog. Stempelsteuer in Höhe von 1,2 % an.

Bei Geschäftslokalen und Grundstücken fällt je nach Situation die Grunderwerbssteuer (ITP) oder die erhöhte Mehrwertsteuer (IVA) von 21 % an.

  1. Notar- und Grundbuchkosten: Für Notare und Eigentumsregister gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert und Umfang der Urkunde vorschreibt. Diese beiden Kostenaspekte belaufen sich auf ca. 1,5%.
  2. Anwaltskosten: Die Anwaltskosten bewegen sich in Abhängigkeit vom Kaufpreis und dem Umfang der Tätigkeit bei ca. 1 % des Kaufpreises.

Das Grundbuch

Das Grundbuch nennt sich “Registro de la Propiedad”, also wörtlich übersetzt “Eigentumsregister”.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufes erstellt das Notariat die Kaufurkunde (Escritura de Compraventa), welche danach zur Eigentumssicherung im Eigentumsregister eingetragen wird.

DIVERSE WICHTIGE INFORMATIONEN

Beim Kauf einer Immobilie ist es notwendig, bei einer hiesigen Bank ein Konto zu eröffnen, das u. a. zur Abbuchung der regelmäßig anfallenden Zahlungen dient: Wasser, Strom, Grundsteuer, Telefon, Versicherungsprämien usw.

Laufende Kosten 

  • I.B.I. (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) = Grundsteuer: abhängig von der Zone und deren Katasterwerte.
    Bei einer Investition von 1 Mio geht man von ca. 2.000 € / Jahr aus.
  •  Müllabfuhr, je nach Zone: ca. 200 € / Jahr.
    Einkommensteuer (eine Art Eigenmietwert): ca. 1.500 €/Jahr.
  • Vermögenssteuer: wurde in Andalusien 2022 abgeschafft. 

Gemeinschaftskosten wie z.B. Beleuchtung, Wasser, Pflege von gemeinsamem Schwimmbad und Gartenanlagen, Gebäudeversicherung: je nach Angebot der erbrachten Leistungen,  ca. 3.000 € / Jahr.

Versicherung Wir können Ihnen Versicherungen für Hausrat und gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Unwetter, Unfall usw. bei leistungsfähigen Gesellschaften organisieren, die sich über die Jahre hinweg als solvent und effizient herausgestellt haben.

Schlüsselkopien

Sollten Sie nicht ständig in MARBELLA wohnen, raten wir Ihnen, einen Schlüssel bei Bekannten oder in unserem Büro zu hinterlegen, damit in einem eventuellen Schadenfall unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann.

Hausverwaltung

Wir sind auch nach Kaufabschluss noch für Sie da. Denn ein wichtiges Merkmal unserer Dienstleistungen liegt im After-Sales-Bereich. Über unsere Service-Abteilung Hausverwaltung kümmern wir uns um alle möglichen Angelegenheiten des neuen Immobilienbesitzers:

  • Gärtner-, Pool- und Hausmädchenservie 
  • Wartung
  • Reparatur- und Renovierungsarbeiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Zahlungen über unser Kundenkonto
  • Regelmässige Kontrolle des Objektes 
  • Taxiservice zu günstigen Konditionen usw.

Die Übernahmeformalitäten beanspruchen eine Intensivphase von ca. 1 Monat. Falls erwünscht übernehmen wir die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten ab dem Zeitpunkt der notariellen Übernahme für Sie kostenlos.

Danach können Sie uns, falls dies Ihrem Wunsch entspricht, mit der Verwaltung beauftragen. Unsere bescheidenen Ansätze sorgen für zufriedene Käuferschaft und sind nicht gewinnorientiert.

 

Für die Möblierung Ihres Hauses bzw. Wohnung begleiten wir Sie gerne zu verschiedenen Möbelhäusern, die vorteilhafte und reelle Preise anbieten.
Zudem arbeiten wir mit mehreren Innenarchitekten zusammen, die je nach Wunsch des Käufers einen Teil oder die gesamte Einrichtung übernehmen.

Amrein Properties team

Sonstiges

Die Grundsteuer und die Müllabfuhr sind jährlich bzw. halbjährlich zu bezahlen. Ein Bankauftrag zu deren Zahlung erleichtert Ihnen die Abwicklung.Alle Ausländer und Spanier, Resident oder Nicht-Resident, physische oder juristische Person, brauchen für die Abwicklung von Immobilien- oder Geldgeschäften in Spanien eine Ausländer- bzw. Steuernummer (N.I.E./N.I.F.), bei deren Beantragung wir Ihnen gerne behilflich sind.

Gerne bieten wir Ihnen jederzeit unsere Unterstützung bei etwaigen Fragen, Problemen oder Verständigungsschwierigkeiten an.
Wir sprechen Deutsch, Schwyzerdütsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Arabisch und natürlich Spanisch.

Meteorologische Angaben (Durchschnittswerte der letzten 40 Jahre)


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